Sportförderung und Übungsleiterzuschüsse
Zuschüsse
- Übernahme von 50% der Kosten der reinen Übungsleitergrundausbildung
(Lehrgangskosten, Übernachtung, Fahrtkosten) - Bezuschussung eines Defizits, entstanden durch Kosten für Organisation / Durchführung eines Turniers / sonstige sportliche Veranstaltung.
Zuschuss 50% des Defizits, maximal aber 1000 € - Staatl. Bezuschussung der Aufwendung für Übungsleitervergütungen.
Gewährung der Vereinspauschale ab 2006.
Stichtag für den Antrag: 01.03. jeden Jahres. - Landkreiszuschuss zu Aufwendungen für Übungsleitervergütungen für Kinder und Jugendliche, Behinderte und junge Erwachsene.
Vereinspauschale
Vereine im Landkreis Starnberg können die Vereinspauschale zur Förderung des organisierten Sports durch den Freistaat Bayern und den Landkreis Starnberg (Vereinspauschale) beantragen.
Die Antragsfrist für die Vereinspauschale 2024 war Freitag, 01.03.2024.
Informationen zur Vereinspauschale 2025 finden Sie an dieser Stelle etwa ab Mitte Januar 2025.