Genehmigung der Beibehaltung
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und eine andere Staatsangehörigkeit annehmen möchten, müssen Sie in der Regel Ihre deutsche Staatsangehörigkeit abgeben. Wollen Sie aber Ihre deutsche Staatsangehörigkeit "beibehalten", müssen Sie eine sog. Beibehaltungsgenehmigung beantragen.
Wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie eine Urkunde über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsurkunde).
Den Antrag für die Ausstellung der Beibehaltungsurkunde finden Sie unter: Anträge der Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsbehörde - Landratsamt Starnberg (lk-starnberg.de)