Für die Datenerhebung und Datenverarbeitung gelten grundsätzlich die allgemeinen Datenschutzhinweise des Landratsamtes Starnberg.
Einzelheiten zur Datenerhebung und Datenverarbeitung in diesem Formular werden nachfolgend beschrieben.
Bei weiteren inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Fachbereich.
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Läuferbörse für den Landkreislauf Starnberg
Beschreibung der Datenverarbeitung
Bitte beachten Sie, das die eingegebenen Kontaktdaten im Internet auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht werden und daher für jedermann einsehbar sind.
Sie können bei der Angabe Ihres Namens daher auch einen Spitznamen oder Fantasienamen eintragen.
Wenn Sie Ihre private oder berufliche E-Mail-Adresse nicht veröffentlichen wollen, empfiehlt es sich für diesen Zweck eine seperate E-Mail-Adresse einzurichten.
Die Bearbeitung und Freigabe der Einträge erfolgt nur zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Bearbeitung ist, das Sie eine gültige E-Mail-Adresse angegeben haben und Ihren Eintrag bestätigen.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund einer freiwilligen Einwilligung der betroffenen Person.
Zweck der Datenverarbeitung: Vermittlung von Läufern für Landkreislauf-Teams
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an
- andere Fachbereiche oder Empfänger innerhalb des Landratsamtes Starnberg
- Auftragsverarbeiter
- Dritte
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Sofern die zu verarbeitenden Daten in (papiergebundenen oder elektronischen) Akten abgelegt werden, gelten die Aufbewahrungs- und Aussonderungsfristen im Rahmen der Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung.
Den Einheitsaktenplan für die bayerischen Landratsämter mit einem Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen können Sie auf der Internetseite der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns abrufen.
Die erhobenen Daten werden bis zu dem Tag gespeichert, an dem der Landkreislauf stattfindet.
Ort der Speicherung der personenbezogenen Daten
Web-System des Landratsamtes Starnberg.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das Landratsamt Starnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Starnberg durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.
Version dieser Datenschutzerklärung: 20180921_|Fbl_form00206|Doc_613.32448.1
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